§ 12 Abs. 2 und Abs. 3 VermAnlG: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.

Transparenz

Was du wissen musst, bevor du investierst.

Wie du dich beteiligst, richtet sich nach der Höhe: Bis 25.000 € erhältst du eine schuldrechtliche Beteiligung am Unternehmenserfolg als partiarisches Nachrangdarlehen – eine unternehmerische Investition mit festgelegter Laufzeit. Ab 25.000 € erhältst du echte GmbH-Anteile.* Beide Wege bieten höhere Renditechancen bei realen Risiken; die genauen Bedingungen stehen im VIB und auf FunderNation.

* Bis 150.000 € mit eingeschränkten Stimmrechten.

Totalverlust ist möglich
Nachrangdarlehen sind im Insolvenzfall nachrangig. Der eingesetzte Betrag kann vollständig verloren gehen.
5 Jahre Kapitalbindung
Kein Sekundärmarkt bis 30.04.2031. Eine vorzeitige Rückzahlung ist nicht vorgesehen. Die Rückzahlung erfolgt danach in zwölf gleichen Monatsraten ab dem 01.05.2031.
Rendite nicht garantiert
Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.
Geschäftsrisiko
Der wirtschaftliche Erfolg lässt sich nicht sicher vorhersehen. Er hängt unter anderem von der Entwicklung der ready2plugin API im geplanten Zeit- und Kostenrahmen und vom Verlauf möglicher Patentstreitigkeiten ab.
Ausfallrisiko des Emittenten
indielux kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Der Emittent gehört keinem Einlagensicherungssystem an.
Gesetzlicher Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 und Abs. 3 Vermögensanlagengesetz: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.
Gesetzlicher Hinweis

§ 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

§ 12 Abs. 3 Vermögensanlagengesetz: Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.

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